Dolmetschen*

Dolmetschleistungen aus der griechischen in die deutsche Sprache und umgekehrt durch einen vereidigten Dolmetscher.

Gerichte:
(Der Dolmetscher wird vom Gericht geladen, wenn Sie
angeben, dass Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind.)

Generalkonsulat von Griechenland in Düsseldorf:
(bei der Beurkundung von Vollmachten, eidesstattlichen Versicherungen für Personen, die der griechischen Sprache nicht mächtig sind)

Behörden:
(Stadtverwaltung, Schulen, Polizei- und Zollbehörden usw.)

Standesämter:
(für Eheschließungen auf deutschen Standesämtern)

Notare:
(z. B. bei der Gründung von Gesellschaften in Deutschland, Kaufverträgen, Testamenten usw.)


Justizvollzugsanstalten


Krankenhäuser